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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I.    Allgemeines

1. Der Hundesalon „hundwerk – schneiden · trimmen · pflegen“, Inhaberin Tanja Stein, Weberstraße 13A, 55130 Mainz, wird nachfolgend kurz als „hundwerk“ bezeichnet.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und Verträge von hundwerk, im Zusammenhang mit Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an Hunden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von "hundwerk" ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "hundwerk" gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.

 

II.    Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen

1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden von "hunwerk" werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die jederzeitige Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter ständiger Beachtung des Tierschutzes.

3. "hundwerk" behält sich das Recht vor, wahlweise Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung gemäß dem Auftrag des Kunden liegt im pflichtgemäßen Ermessen von "hundwerk".

4. "hundwerk" vereinbart mit seinen Kunden Termine zur Durchführung der Aufträge. Soweit der Kunde verhindert ist und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Ansonsten wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% berechnet.

 

III.     Preise und Bezahlung
Die Bezahlung des Auftrags ist bei Abholung des Hundes unverzüglich und in bar fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

 

IV.    Haftung
1. Der Hundehalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem zu betreuenden Hund bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

2. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund haftpflichtversichert ist.

3. Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich "hundwerk" im Sinne des Hundes vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

4. Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des Kunden, wird "hundwerk" nicht haftbar gemacht, es sei denn, "hundwerk" hat die Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung von "hundwerk" wird insoweit ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung von "hundwerk" haftet "hundwerk" im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung.

5. "hundwerk" haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen der Hund während der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner entfällt die Haftung von "hundwerk" in den Fällen, in denen durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes dieser während der Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

6. Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

7. Liegt ein von "hundwerk" zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist "hundwerk" zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender Terminsvereinbarung berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Kunden geltend gemacht werden können.

Termine nach Vereinbarung

(Mo.-Fr.: 10 - 18 Uhr)

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